Fachprüfung (FPS) Öffentliches Recht - schriftlich
Prüfung ist aufbauend zu den PIs. Unbedingt den aktuellen Kodex verwenden. Von Anfang an Mitlernen! Zur Vorbereitung für die Vorlesung die Fälle selbstständig ausarbeiten. Mit Altklausuren und Fachprüfungen üben. HS FPS Öffentliches Recht wird als einer der schwersten Prüfungen im Wirtschaftsrecht Bachelor angesehen.
Lernmaterialien: Folien, Zusammenfassung und Lecturecast
Buch/Skript: die für IFS genutzt wurden
Lernzeit: 4-6 Wochen
Prof Empfehlung: Keine
ECTS: 6
Tipp: Alte FP machen um Schwerpunkt vom jeweiligen Prüfer zu kennen
Kombinierbar mit: einfacheren Fächer
Link zur Lernveranstaltung
Meinungen von anderen Studenten*Innen
Also die FPs in öR sollte man denke ich direkt nach den IFS und öWiRe machen, also nach den Fächern aus dem öffentlichen Recht im Hauptstudium. Dann ist es auch nicht wirklich neuer Stoff denn man lernen muss, da hauptsächlich das bisher behandelte zur Prüfung kommen sollte. Natürlich ist es wieder ein riesiger Zeitaufwand, weil alles sitzen sollte, aber das meiste ist wenigstens nur Wiederholung. Diesbezüglich is es auch recht schade, dass die FP erst im Semester nach den IFS gemacht werden kann, weil man so im neuen Semester noch öR büffeln muss. Persönlich würde ich dieses Semster somit auch nicht konkret voll mit anderen Fächern laden, sondern wirklich bedenken das öR noch einiges an Zeit beansprucht.
Für Verfassung habe ich mit dem Öhlinger gelernt, und für Verwsltungsverfahren mit dem Grabenwarter/Fister. Für öffentliches Wirtschaftsrecht habe ich nur die Folien genommen.Insgesamt glaube ich sollte man vor der FPs vor allem Fälle üben, vor allem von dem Prüfer der/die die Klausur zum eigenen Termin zusammenstellt. So kann man sich auf seine/ihre Art der Prüfung (zB rechtsgutachterlich oder einzelne Fragen) einstellen, und vielleicht sehen ob er/sie bestimmte Themen besonders gerne abfragt. Ganz ganz wichtig ist es denke ich wirklich die Fallprüfungsschemen zu lernen – wenn man da in der Klausur etwas eigentlich leichtes zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels übersieht, ist das im Nachhinein super ärgerlich.
Sonst: natürlich Kodex gut anstreichen und die Fußnoten darin beachten (können echt enorm helfen manchmal!).
Viel Glück an alle!
Ich hab mit Grabenwarter/Holoubek, Hengstschläger/Leeb und Grabenwarter/Fister gelernt, letzteren hab ich kaum gebraucht, H/L fand ich extrem gut. Daneben noch die Falllösungsbücher JAP ÖR und Fallbuch 4 Verwaltungsrecht. Hab aber auch einige alte FP’s gelöst, insb vom jeweiligen Prüfer welcher die FPs schreibt (findet man auf FB, Studydrive oder Studocu)
– Lernzeit ist eher gering, wenn man für die schriftlichen Endprüfungen aus den Fallstudien schon viel gelernt hat. Lernzeit extra für FP würd ich 3-4 intensive Wochen einplanen.
– Kombinierbar am besten mit nix, meistens kann man die FPs eh erst im nächsten Semester nach den Fallstudien machen, dann passts auch gut weil man am Semesteranfang eh noch nicht so viele Prüfungen hat, man kann mMn also einige Kurse nebenbei einplanen wenn man die Fallstudien schon gemacht hat.– Ich würde mal die oben genannten Bücher lesen und die Theorie anhand der Fälle dann vertiefen. Es gibt für eig jeden Prüfer bei der FPs typische immer wiederkehrende Themen, auf die kann man sich dann noch explizit stürzen (einige mögen z.B. EU-Recht sehr gerne).
Vermeiden: Ein größeres Thema spritzen ist keine gute Idee, weil meisten schon von allem ein bisschen abgefragt wird.
Beachten: im ÖR gibts viele Sondergesetze und gewisse kommen auch gern zur FP, z.B. UVP-G – wenn man da vorher mal grob drüberschaut dann tut man sich in der FP dann deutlich Leichter
Die letzte FPs war find ich sehr in Ordnung geschrieben
Sie baut auf die PIs auf und wurde fair benotet
Ich würde die FP sobald wie möglich nach den PIs machen. Für die Prüfung selbst empfehle ich ein Buch über Verwaltungs- und Verfassungsrecht gelesen zu haben und sich sicher mit dem Kodex zu sein, um nicht zu lang suchen zu müssen bei der Prüfung.
Außerdem ist es wichtig die Prüfungsschemata gut zu können, also Bescheidbeschwerde, Erkenntnisbeschwerde, usw. Als Vorbereitung empfehle ich das Lehrbuch zu lesen, alte FP von dem schreibenden Professor zu lösen (da merkt man gleich welche Gebiete der gerne prüft) und die Prüfungsschemata zu lernen.
was mir und meinen kollegen glaub ich allen (mit abstand) am besten geholfen war war einfach alt klausuren durch zu machen. parallel dazu eventuell die themen die man in der vorlesung nicht so verstanden hat nochmal durchgehn.. aber mit den alten fps ist man meiner meinung nach ausgezeichnet vorbereitet
ich denk ich hab so 3 wochen davor begonnen alte klausuren durchzumachen und ist sich gut ausgegangen
vielleicht drauf achten wirklich händisch die fälle unter prüfungsbedingungen zu üben – so bekommt man ein gutes verständigung für die zeit und natürlich mit dem kodex arbeiten aber das sollte man sowieso schon bei der endklausur machen
vielleicht schon im vorhinein informieren wann der jeweilige prüfungstermin ist weil man die fps nicht wie zb in zivilrecht am ende des semesters machen kann sondern erst im darauf folgenden
Also Unterlagen – alle aus den IFS + so viele Casebooks und Altklausuren wie sich ausgehen (zB Fallbuch 4, JAP, etc); Lernzeit – 4 wochen oder mehr, am besten gleich nach den IFS dann weiter lernen wenn man die Note hat; von Anfang an viele Fälle üben bzw sich die Schemen aneignen & lernen mit den Materiengesetzen umgehen zu können – bei der Prüfung auch immer schauen welcher Prüfer, worauf der seinen Fokus hat etc
Ah und für Grundrechte das blaue Skript von Gärner/Oswald + für Verfahren noch das Bajlicz/Hahn/Oswald Casebook